Warum neue Scharstatuten?

Freitag, 27. Juni 2025 / Jungwacht Blauring Schweiz & Oli4 Berger

Warum neue Scharstatuten?

Der «Branchenstandard für den Schweizer Sport»

Swiss Olympic ist der Dachverband der Schweizer Sportorganisationen, zu denen auch die Jubla gehört. Als Mitglied werden wir vom Bund unterstützt z.B. durch die Lagerbeiträge von J+S. Diese Unterstützungsleistungen sind jedoch an Erwartungen geknüpft: Erwartungen an die gute Organisationsführung, an den Umgang untereinander, im Besonderen mit Minderjährigen, und an Massnahmen zum Schutz der Umwelt. Swiss Olympic hat diese Erwartungen Ende 2024 im «Branchenstandard für den Schweizer Sport» zusammengefasst. Er wird ergänzt durch das sogenannte Ethik-Statut. Es legt verbindliche Regeln für Fairness, Respekt und Schutz in unserer Jubla-Arbeit fest. 

Als Jubla müssen wir diese Erwartungen auch umsetzen. Dies erfordert unter anderem Anpassungen an unsere Statuten und die Offenlegung von wichtigen Grundlagendokumenten. Diese Änderungen müssen die Jubla Schweiz, die Kantonal- und Regionalverbände sowie alle Scharen bis am 1. Januar 2026 umgesetzt haben. Um dies zu gewährleisten ist es wichtig, dass die Jubla Kanton Freiburg die Statutenänderungen an der kommenden Kantonskonferenz annehmen kann. 

Was ihr als Schar tun müsst

1. Statuten anpassen

Die Jubla Kanton Freiburg hat als Arbeitsentlastung für alle Scharen, welche dies noch nicht selbst gemacht haben, die neuen Pflichtartikel gemäss den Musterstatuten in die bestehenden Statuten eingebaut. Alle Scharleitenden sollten diesbezüglich eine Mail gekriegt haben, wo ihr diese findet. Ihr müsst sie noch durchlesen und der RAST melden, falls ihr noch Anpassungen darüberhinaus machen wollt (es gibt einen kleine Handlungsspielraum) oder den Link verhängt habt.

2. Statuten-Änderung bestätigen lassen

Nachdem ihr eure Statuten angepasst habt, müsst ihr diese an eurer Generalversammlung (oder Mitgliederversammlung oder Konzil oder wie es bei euch heisst) genehmigen lassen

Die Statuten müssen ebenfalls von der nächsthöheren Instanz genehmigt werden. Dies ist für die Jubla Kanton Freiburg die Kantonskonferenz vom 20. September 2025.

3. Transparent eure Entscheide veröffentlichen

Künftig müssen wichtige Grundlagendokumente veröffentlicht werden. Für Scharen sind dies:

  • Statuten
  • Organisationsstruktur
  • Traktanden und Protokolle des obersten Vereinsorgans (Generalversammlung oder wie es bei euch heisst)

Diese Dokumente können entweder auf der Website, in einem internen Mitgliederbereich (z.B Microsoft 365 o.ä.) oder durch direkte Zustellung an die Mitglieder des Vereins (nur Leitungspersonen und Präses) veröffentlicht werden.

4. Eine Datenschutzerklärung veröffentlichen

Falls ihr noch keine Datenschutzerklärung auf eurer Webseite veröffentlicht habt, müsst ihr dies noch nachholen. Eine genaue Anleitung findet ihr hier.

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FAQ

Wir können die Statutenänderungen aus zeitlichen Gründen nicht mehr an einer GV im Jahr 2025 durchführen. Müssen wir im Jahr 2025 eine zusätzliche GV einberufen, um die Statutenänderungen noch dieses Jahr durchführen zu können?

Nein. Ihr könnt die Statutenänderung für die Frühjahrs-GV im 2026 ansetzen. Swiss Olympic kann dann zwar bereits Kontrollen machen und euch dazu auffordern, die Anforderungen in einem bestimmten Zeitraum zu erfüllen. Finanzielle Konsequenzen hätte dies aber erst bei einem weiteren Nicht-Erfüllen der Anforderungen.

 

Bei weiteren Fragen kannst du dich an Helfi von der RAST oder statuten@jubla.ch wenden.

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Jungwacht Blauring Schweiz
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Oli4 Berger
Arbeitsstellenleitung / Boardgame Solutions
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