Zwei Wochen Jugendurlaub

Freitag, 5. April 2024 / Oli4 Berger

Zwei Wochen Jugendurlaub

Ein Lager leiten macht Spass, benötigt aber auch viel Zeit. Aus diesem Grund gibt es den gesetzlich verankerten Jugendurlaub, der seit kurzem von allen freiwillig engagierten Jugendlichen für zwei Wochen bezogen werden darf.

Jugendurlaub Facts

Anspruch auf Jugendurlaub, neu bis zu 10 Tage im Jahr, haben alle Jugendlichen bis zum 30. Altersjahr, wenn sie sich in ihrer Freizeit freiwillig für die Jugend engagieren. Konkret indem sie eine Leitungs-, Betreuungs- oder Beratungstätigkeit im Rahmen der ausserschulischen Jugendarbeit ausüben. Der Jugendurlaub ist grundsätzlich unbezahlt, es gibt aber auch einige Arbeitgebende, die in dieser Zeit den Lohn weiterzahlen. Ein Gespräch mit dem Arbeitgebenden oder der Ausbildungsstätte darüber lohnt sich auf jeden Fall. Ebenso lohnt es sich auch, den Jugendurlaub frühzeitig einzufordern. Empfehlung des J+S Amtes Freiburg: Mindestens zwei Monate im voraus.

Bei Problemen

Falls Arbeitgebende den Jugendurlaub nicht genehmigen wollen, melde dich unbedingt auf der RAST und wir schauen gemeinsam weiter, dass du zu deinem Recht kommst!

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Autor*in
Oli4 Berger
Arbeitsstellenleitung
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